Steuertipps für Leistungs­­­sportler

Steuertipps für Leistungssportler

Warum ist dieses Thema
wichtig für dich?

    
Neben den Ertragsteuern (Einkommen- und Gewerbesteuern) und der Umsatzsteuer, können auch Themen der Sozialversicherung sowie die Behandlung bestimmter Zuwendungen, wie Stipendien, Sportförderung, Wohn- oder Kindergeld sowie individuellen Aufwendungen, z. B. Studienaufwendungen relevant sein. 

Wir haben im Folgenden die wichtigsten Informationen für dich zusammengestellt:

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer wird sowohl auf das Welteinkommen natürlicher Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG) als auch auf das inländische Einkommen von Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichem Aufenthalt im Inland haben erhoben (beschränkte Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 4 und § 49 EStG).

Was ist die Einkommensteuer?

Das Einkommen­steuerrecht unterscheidet:

Einnahmen: Die im Rahmen einer Veranstaltung oder für eine erbrachte Dienstleistung erhaltene Zahlung, z.B. Antrittsgelder, Prämien, Trainerhonorar.

Einkünfte: Die um Werbungskosten oder Betriebsausgaben verminderten Einnahmen. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit ist das der Gewinn.

Einkommen: Die Summe der Einkünfte reduziert um verschiedene Abzüge, insbesondere Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen etc.

Zu versteuerndes Einkommen: Das Einkommen vermindert um bestimmte Freibeträge und sonstige Abzüge. Hierauf wird am Ende die Steuer fällig. Der Steuertarif ist progressiv: übersteigt das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag (für Singles: 10.903 €, Stand 2023) beginnt er bei 14 %, steigt entsprechend an und beträgt für sehr hohe Einkommen 45 %.

Welche Einkunftsarten kommen für dich in Betracht?

Freiberufliche Einkünfte kommen für Dich als Sportler normalerweise lediglich aus unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten in Betracht, zum Beispiel als selbstständige/r Übungsleiter*in oder Trainer*in (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 erster Teil EStG).

Oftmals dürfte mit einer sportlichen Tätigkeit ein Gewerbebetrieb vorliegen. Voraussetzungen sind vor allem eine selbständige nachhaltige und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit, die keine freiberufliche oder andere selbständige Arbeit darstellt. Aus dem Gewerbebetrieb werden gewerbliche Einkünfte erzielt (§ 15 EStG).

Die Ausübung von Sport kann aber auch Gegenstand einer nicht selbstständigen Tätigkeit sein. Arbeitnehmer sind vor allem Sportler in Sportfördergruppen von Bundeswehr und Polizei sowie Mannschaftsportler*innen. Aber auch der/die für einen Verband oder einen Veranstalter wiederholt startende Sportler*in kann Arbeitnehmereigenschaften besitzen. Das Risiko der Fehleinschätzung trifft jedoch ausschließlich den Auftraggeber. Eine nichtselbstständige Tätigkeit liegt regelmäßig vor, wenn Du weisungsgebunden bist, feste Bezüge und diese auch im Krankheitsfall erhältst sowie Anspruch auf Urlaub hast.

Für die verschiedenen Einkunftsarten gibt es teilweise unterschiedliche steuerliche Regelungen. Deshalb ist eine Einordnung wichtig.

 

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe erfordert keinen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch, HGB). Nur natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts können Kleingewerbetreibende sein. Diese unterliegen nicht den Vorschriften des HGB über Form- und Offenlegungsvorschriften etc. und sie werden nicht ins Handelsregister eingetragen. Für sie gelten zum einen die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), andererseits aber uneingeschränkt die steuerlichen Regelungen.

Was ist ein Kleingewerbe?

Was sind Betriebsausgaben / Werbungskosten?

Es handelt sich um Kosten, die aufgewendet werden, um Einnahmen zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten, also Aufwendungen, die der Leistungssport – unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls - mit sich bringt. Wesentliche Beispiele sind:
•    Reisekosten (zu Auswärtsspielen, Nationalmannschaft, Camps etc.)
•    Flug-/Bahn-/Taxikosten (zu Behandlungen, Treffen mit Agent, etc.)
•    Fahrten zu „regelmäßigen Arbeits-/Trainingsstätten“ (auch zum Fitnessstudio) 30 Cent/km absetzbar
•    Fahrten/Reisekosten zu Beratern (Steuerberater, Agent, Finanzplaner etc.)
•    Doppelte Haushaltsführung, Umzug bei Vereinswechsel
•    Sportkleidung/-schuhe
•    Mental-/Personal-Coaching
•    Medien-Coaching (z.B. Interviewtraining)
•    Social Media Ausgaben (Betreuung Website, Postings, Texter, Fotograf, Medienberatung, Provision)
•    Trainingslager (inkl. Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand)
•    Physiotherapeutische Behandlung, Massagen, Tape, Bandagen etc.
•    Spezielle Sportlernahrung, spezielles Fitnesstraining
•    Beruflich veranlasste Bewirtungen (Kollegen, Trainer, Berater)
•    Beiträge Spielergewerkschaft
•    Computer, Telefon, Internet, Handy, Bürobedarf
•    Kontaktlinsen (sonstige Krankheitskosten)
•    Kfz-Nutzung (Vertragskopie bzgl. Autoregelung!)
•    Kraftstoff (wenn Kfz vom Verein gestellt und versteuert).

Hinweis: bei bestimmten Arten von Betriebsausgaben/Werbungskosten sind ein paar spezielle Regeln (z.B. Verpflegung bei Reisen, Kilometerpauschale) und Begrenzungen zu beachten (z.B. Geschenke an Geschäftsfreunde und Berücksichtigung von nur 70 % der beruflichen Bewirtungskosten).

Da die Betriebsausgaben/Werbungskosten die Einkünfte mindern, sind sie generell durch geeignete Nachweise zu belegen. Bei einigen Kosten werden Pauschalen auch ohne weiteren Nachweis vom Finanzamt anerkannt, zum Beispiel Fahrtkosten mit dem privaten Pkw oder Verpflegungsmehraufwendungen. Bei nichtselbstständiger Arbeit können Werbungskosten ohne Nachweise pauschal in Höhe von 1.230 € (Stand 2023) geltend gemacht werden.

Hinweis

Weitere Informationen im Überblick:

Was ist die Gewerbesteuer?

Sie fällt für gewerbliche Einkünfte an, sofern der Gewinn mehr als 24.500 € beträgt (Freibetrag). Die Gewerbesteuer wird zum Teil auf die Einkommensteuer angerechnet. Effektiv verbleiben 2 bis 3 Prozent des über 24.500 € liegenden Gewinns als Belastung.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer wird auf Lieferungen (z.B. Waren) und sonstige Leistungen (z.B. Dienstleistungen) erhoben und beträgt meist 19 %, ausnahmsweise 7 %. Bemessungsrundlage ist das für die Lieferung oder Leistung vereinnahmte Entgelt. Für umsatzsteuerliche Unternehmer gibt es im Gegenzug den sog. Vorsteuerabzug. Insoweit ist die Umsatzsteuer also nur durchlaufender Posten.
 
Bei Umsätzen im EU-Ausland kann die Angabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer erforderlich sein.


Was bedeutet ein Kleinunternehmen in der Umsatzsteuer?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist eine Vereinfachung. Sie gewährt Unternehmern mit niedrigen Umsätzen (Vorjahr 22.000 €, lfd. Jahr 50.000 €, Stand 2023) ein Wahlrecht in Bezug auf die Umsatzsteuer. Die Kleinunternehmer können also auf den Ausweis und die Abführung von Umsatzsteuer verzichten. Dann sind sie aber auch vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen. 
 

Zuwendungen von Stiftungen

Gemäß eines koordinierten Ländererlasses aus dem Jahr 1969 und der jahrelangen Handhabung durch die Finanzverwaltung werden die Zuwendungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe zwar als wiederkehrende Bezüge des Sportlers eingeordnet (§ 22 Nr. 1 EStG). Es wird aber davon ausgegangen, dass Dir in der Regel Werbungskosten in gleicher Höhe gegenüberstehen. Auch wenn letztlich keine Einkünfte und damit auch keine Steuer resultiert, musst Du sie gegenüber dem Finanzamt angeben. Gleiches gilt für Zuwendungen der Stiftung Leistungssport Hamburg.
Da die Finanzverwaltung nicht eindeutig auf den Nachweis der Kosten verzichtet hat, solltest Du Deine Ausgaben durch Belege und Quittungen nachweisen können! 

Im Studium

Studienkosten können in der Steuererklärung immer geltend gemacht werden. Wie genau, hängt davon ab, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt. 

Bei Bachelorstudenten (Ausnahme duales Studium) ist nur der Abzug als Sonderausgaben von maximal 6.000 €/Jahr möglich.

Beim Zweitstudium (z.B. Masterstudium) können die Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben werden. Soweit dadurch Verluste entstehen, können die ins Vorjahr zurückgetragen oder in den Folgejahren geltend gemacht und dadurch mit erzielten Einkünften verrechnet werden. 
Als Studienkosten gelten u.a. Studiengebühren, Arbeitsmaterial, ggf. Kosten der doppelten Haushaltsführung, Studienreisen, Fahrtkosten, Kopien, Zinsen, BAFöG etc. 

BAFÖG (Stand Dezember 2022)

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz unterstützt Dich dabei, eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren. Ziel ist es, die Lebenserhaltungskosten zu decken, wenn deine Eltern dies nicht können. Studierende müssen später die Hälfte der monatlichen BAFöG-Zahlungen zinslos zurückzahlen. Momentan liegt der Höchstsatz des BAFöG bei 934 € / Monat. Hinzu kommt ein Freibetrag in Höhe von 520 €, den Du in einem Nebenjob dazuverdienen darfst.


Bedarfsermittlung: Auf den ermittelten Bedarf wird dein Einkommen, das Einkommen von Ehegatten/Lebenspartnern und das Einkommen der Eltern in dieser Reihenfolge angerechnet. Die Höhe der Abzüge von deinem Einkommen ist abhängig von der Art der Einkünfte. Bei den meisten Einkunftsarten findet eine Anrechnung nur statt, sofern bestimmte Freibeträge überschritten werden. Zuwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Einnahmen, die unter die Übungsleiterpauschale fallen, werden bei der Berechnung des Einkommens nicht berücksichtigt. 


BAföG-Rechner

Stipendium

Ein Stipendium ist grundsätzlich steuerfrei, wenn es von einer öffentlichen Einrichtung (z.B. staatliche Stiftung) gezahlt wird. 


Das Stipendium muss zur Finanzierung der Ausbildung dienen und darf daher nicht viel höher sein als der notwendige Lebensunterhalt. Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Stipendien ist u. a., dass sie einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen (§ 3 Nr. 44 Satz 3 Buchstabe a EStG). 


Mit Urteil vom 24.02.2015 (BStBl 2015 II, 691) hat der BFH entschieden, dass diese Voraussetzung dann erfüllt ist, wenn die Höhe des Stipendiums zuvor aus einem Beschäftigungsverhältnis bezogene Einnahmen nicht übersteigt. Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit prüft das zuständige Finanzamt des Stipendiengebers. Es kann Dir auf Anforderung eine Bescheinigung erteilen.

Kindergeld

Kindergeld gibt es grundsätzlich:


•    für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
•    für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr
•    für Kinder, die wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen „für Kinder in Ausbildung“.

Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nachgeht.

Wohngeld

Wohngeld kann jeder Bundesbürger beantragen, der zwar über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt (Mindesteinkommen), aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um auch seine Wohnkosten zu decken. Dabei können sowohl Mieter als auch Eigentümer einen Wohngeld-Anspruch haben. 


Für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten besondere Regelungen. Besteht ein Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe, können sie kein Wohngeld beantragen. 


Wohngeldrechner Hamburg 2023 


Hinweis zur Berechnung: Berücksichtigungsfähiges Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes sind Einkünfte nach § 2 EStG. Steuerfreie Einnahmen werden bei der Wohngeldberechnung als Einkommen angesetzt, sofern sie in § 14 Abs. 2 Wohngeldgesetz wird aufgelistet sind. Da dort die steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 12, 26 und 26a EStG nicht erwähnt sind, werden Zuwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und Einnahmen, die unter die Übungsleiterpauschale fallen, bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens nicht berücksichtigt. 

Einkünfte im Ausland

Es gilt das Welteinkommensprinzip: Alle im Ausland erzielten Einkünfte unterliegen der deutschen Besteuerung, solange der Sportler seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Alternativ können auch Wohnräume in Deutschland unterhalten werden, um der deutschen Besteuerung zu unterliegen. 


Beim international tätigen Sportler wird dies bei einem gewöhnlichen Aufenthalt von mehr als 182 Tagen in Deutschland angenommen. Wird dennoch im Ausland eine Steuer fällig, wird diese bereits gezahlte Steuer regelmäßig auf die Einkommenssteuer in Deutschland angerechnet oder ein Staat verzichtet darauf.

Sozialversicherungen

In der Sozialversicherung bestehen fünf Zweige: Krankenversicherung, Unfallversicherung (zahlt nur der Arbeitgeber), Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Im Falle eines sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnisses werden die Beiträge im Rahmen dessen gezahlt.

 

Krankenversicherung:
Wenn Du nicht über eine Anstellung (nichtselbstständige Arbeit) krankenversichert bist, bestehen folgende Möglichkeiten:

a) Familienversicherung
Voraussetzungen: Das Kind (Du) muss in Deutschland wohnen und darf nicht selbst versicherungspflichtig sein. Je nach Beschäftigungsart sind dafür bestimmte Einkommensgrenzen maßgeblich. Das Kind darf nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein. Das ist der Fall, wenn Du mehr als 18 Stunden in der Woche dafür verwendest.

b) Studentische Krankenversicherung
Voraussetzungen: Du hast keinen Anspruch auf Familienversicherung (wenn Deine Eltern bspw. privat versichert sind oder Du als Student*in älter als 25 Jahre bist).
Du studierst an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule und bist dort eingeschrieben. Du hast die Höchststudiendauer (14. Fachsemester) und die Altersgrenze durch die Vollendung des 30. Lebensjahres nicht überschritten (ggfs. ist eine längere Versicherung möglich, wenn Verlängerungstatbestände vorliegen).
Du verfolgst keine hauptberufliche Selbstständigkeit von mindestens 20 Stunden pro Woche. Bestreitest Du deinen Lebensunterhalt ausschließlich aus den Einnahmen der selbstständigen Tätigkeit, besteht Hauptberuflichkeit. Wenn der Lebensunterhalt dagegen nicht überwiegend durch die Einnahme aus der Selbstständigkeit bestritten wird (z.B. durch Bezug von BAföG) kann u. U. eine Hauptberuflichkeit ausgeschlossen werden.

c) Freiwillige gesetzliche / private Krankenversicherung
Sofern keine der vorgenannten Krankenversicherungen besteht, musst Du Dich freiwillig oder privat selbst versichern.
 

Rentenversicherung:
Trainer auf eigene Rechnung (die keine eigenen Arbeitnehmer beschäftigen) sind versicherungspflichtig. Sie zahlen die Beiträge in voller Höher: Gewinn aus der Tätigkeit mal Rentenversicherungsbeitragssatz. Voraussetzung ist, dass Ihr Gewinn im Durchschnitt mehr als 450 € monatlich beträgt.

 

Steuererklärungspflichten

Die Steuererklärung ist freiwillig, wenn Du (nur) Einkünfte aus nichtselbstständigen Tätigkeiten erzielst (§ 19 EStG).


Als Leistungssportler*in ist eine Steuererklärung für Dich Pflicht,

- wenn Du gewerbliche Einkünfte beziehst (§ 15 EStG), zum Beispiel aus Werbe-/Sponsorverträgen, Antrittsgeldern, (Geld-/Sach-/Antritts-) Prämien, kostenlose Sportkleidung/-schuhe und Freizeitkleidung mit Logo/Werbefläche vom Sponsor/Hersteller, Honorare für Interviews, Bereitstellung eines Kfz etc.
- wenn Du freiberufliche Einkünfte hast (§ 18 EStG), zum Beispiel aus unterrichtenden Tätigkeiten, zum Beispiel als selbstständige/r Übungsleiter*in oder Trainer*in.


Im Sonderfall der sog. Übungsleiterpauschale sind die Einkünfte bis zu 3.000 € steuerfrei, wenn Du eine nebenberufliche Tätigkeit ausübst, die eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder gemeinnützige Organisation (e. V.) unterstützt und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient. Insoweit anfallenden Betriebsausgaben bleiben dann unberücksichtigt (§ 3c EStG). Bei Einnahmen über diesem Freibetrag sind die Betriebsausgaben entsprechend zuzuordnen; dann fällt auch auf die übersteigenden Einkünfte Einkommensteuer an.
 

Eine Steuererklärung ist auch zwingend abzugeben, wenn Du sonstige Einkünfte höher als 800 €/Jahr erzielst,

- aus Zuwendungen (§ 22 EStG) von Stiftungen, zum Beispiel: Stiftung Leistungssport Hamburg, Stiftung Deutsche Sporthilfe
(Einkünfte liegen nicht vor und Steuern fallen nicht an, wenn Du Betriebsausgaben in gleicher Höhe nachweisen kannst)

- von Vereinen und Verbänden, z.B. in Form der Bereitstellung eines Kfz, Übernahme von Reisekosten, vergünstigte Nutzung von Sportstätten (auch Fitnessstudio).
(Einkommensteuer fällt an, wenn die Zuwendungen höher sind als lediglich ein Ersatz für die getätigten Aufwendungen)

Ansprechpartner:

 

Frank Biermann
Steuerberater, Partner, Tax & Legal

frank.biermann@bdo.de


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Tobias Haerle
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner, Audit & Assurance

tobias.haerle@bdo.de

BDO und die Stiftung Leistungssport Hamburg blicken auf eine erfolgreiche Partnerschaft zurück, die für weitere Aktivierungsmaßnahmen verlängert wurde. Die Stiftung Leistungssport Hamburg verfolgt das Ziel, den Leistungssport in Hamburg nachhaltig zu unterstützen und damit eine Grundlage zur weiteren Profilierung des Sportstandorts Hamburg zu entwickeln. BDO und die Stiftung Leistungssport verbindet bereits eine langjährige Zusammenarbeit, die u.a. die Einbindung der Athleten in gemeinsame Veranstaltungsformate vorsieht.

Ob Workshops mit Medaillengewinnern oder sportliche Aktiv-Events, die das Miteinander und den Teamgedanken als thematische Schnittstelle von BDO und dem Leistungssport vereint - das TEAM HAMBURG stärkt nicht nur unsere Positionierung als aktiver, attraktiver Arbeitgeber, wir sehen auch besondere Potentiale und Benefits für die Themen CSR und Recruiting, die wir als Unternehmen mit dieser Partnerschaft vorantreiben können.

Stiftung Leistungssport Hamburg

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